Was sind Pflegehilfsmittel ?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, der beziehungsweise dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Sie haben Anspruch, wenn Sie :
- mindestens Pflegegrad 1 haben
- zu Hause, in einer Wohngemeinschaft, oder in einer Wohnanlage wohnen
- von Angehörigen oder Freunden betreut werden
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind :
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen, wiederverwendbar
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Händedesinfektionstücher
- Flächendesinfektionstücher
Sie erhalten von uns eine individuelle Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach Ihrem persönlichen Bedarf.Dabei unterstützen wir Sie auch gerne bei der Antragsstellung und rechnen auch direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
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